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Tarifvertragsgesetz (TVG)

Definition

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) vom 9. April 1949 umfasst 13 Paragraphen und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen fest.
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Nutzen für Ihr Unternehmen

Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern) und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.