Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG )
DefinitionBetriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. |
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Nutzen für Ihr Unternehmen
Das Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG ) lässt die Arbeitnehmer an Entscheidungen im Betrieb teilhaben, d.h. dass die einzelnen Arbeitnehmer und die betriebliche Arbeitnehmervertretung mitwirken und mitbestimmen dürfen.
Diese Mitbestimmung erfolgt mittels des sog. “Betriebsrates”; der Betriebsrat ist dabei das Organ des Betriebes, dessen Funktion darin besteht, in vielen Angelegenheiten des Betriebes mitzubestimmen und mitzuwirken.