Wer wird gefördert
- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind
- Arbeitnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten
- Arbeitnehmer/innen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer/innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II
- Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
Zusammenfassung
Was wird gefördert
Berliner Unternehmen können für die Einstellung von Arbeitslosen oder Teilnehmenden an Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten.
Wichtige Förderbedingungen
- Betriebsstätte in Berlin
- Unternehmen muss der Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) entsprechen: nicht mehr als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio. €
- in den letzten sechs Monaten erfolgte in der Betriebsabteilung, in der der/die zu fördernde Arbeitnehmer/in eingesetzt wird, keine betriebsbedingte Kündigung
- ebenso wurden in dem Zeitraum die Auszubildenden übernommen
- keine Doppelförderung: Für den/die geförderte Arbeitnehmer/in dürfen keine weiteren Lohnkostenzuschüsse vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Land Berlin gewährt werden
- Der/die geförderte Arbeitnehmer/in darf nicht ersten Grades verwandt oder mit dem/der Arbeitgeber/in verheiratet, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen
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Kontakt
Regionalbüro Rungestraße: Antje Klages, 030 27 87 33 57, antje.klages@comovis.de für Unternehmen mit Sitz in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Reinickendorf
Regionalbüro Kronenstraße: Kerstin Glante, 030 284 09 515, kerstin.glante@comovis.de für Unternehmen mit Sitz in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Neukölln, Treptow-Köpenick
Regionalbüro Bernburger Straße: Jens Ramlow, 030 69 00 85 31, jens.ramlow@comovis.de für Unternehmen mit Sitz in Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf,Tempelhof-Schöneberg, Spandau
Hinweis
Es gelten auch geringfügig Beschäftigte als förderfähige Personen. Sofern die Person unbefristet eingestellt wird, gilt der Förderzeitraum von 30 Monaten.
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