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Landeszuschuss für KMU

Ziel des Förderprogramms

Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse

Wer wird gefördert

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind
  • Arbeitnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten
  • Arbeitnehmer/innen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer/innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II
  • Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme

Zusammenfassung

Was wird gefördert

Berliner Unternehmen können für die Einstellung von Arbeitslosen oder Teilnehmenden an Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten.

Wichtige Förderbedingungen


  • Betriebsstätte in Berlin

  • Unternehmen muss der Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) entsprechen: nicht mehr als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio. €

  • in den letzten sechs Monaten erfolgte in der Betriebsabteilung, in der der/die zu fördernde Arbeitnehmer/in eingesetzt wird, keine betriebsbedingte Kündigung

  • ebenso wurden in dem Zeitraum die Auszubildenden übernommen

  • keine Doppelförderung: Für den/die geförderte Arbeitnehmer/in dürfen keine weiteren Lohnkostenzuschüsse vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Land Berlin gewährt werden

  • Der/die geförderte Arbeitnehmer/in darf nicht ersten Grades verwandt oder mit dem/der Arbeitgeber/in verheiratet, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen

Link zur Website

Kontakt

Regionalbüro Rungestraße:
Antje Klages, 030 27 87 33 57,
antje.klages@comovis.de
für Unternehmen mit Sitz in
Friedrichshain-Kreuzberg,
Mitte, Pankow, Reinickendorf

Regionalbüro Kronenstraße:
Kerstin Glante, 030 284 09 515,
kerstin.glante@comovis.de
für Unternehmen mit Sitz in
Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg,
Neukölln, Treptow-Köpenick

Regionalbüro Bernburger Straße:
Jens Ramlow, 030 69 00 85 31,
jens.ramlow@comovis.de
für Unternehmen mit Sitz in
Charlottenburg-Wilmersdorf,
Steglitz-Zehlendorf,Tempelhof-Schöneberg,
Spandau

Hinweis

Es gelten auch geringfügig Beschäftigte als
förderfähige Personen. Sofern die Person
unbefristet eingestellt wird, gilt der
Förderzeitraum von 30 Monaten.