Wer wird gefördert
Das Programm unternehmensWert:Mensch fördert die Inanspruchnahme einer Erst- und Fachberatung durch Betriebe, die in einer der Modellregionen des Programms ansässig sind und
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sind, ausgenommen juristische Personen des privaten Rechts, an denen Bund, Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände zu mehr als 50 Prozent beteiligt sind,
- weniger als 250 Beschäftigte haben (bei der Berechnung bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte – auch geringfügig Beschäftigte – sind anteilig zu berücksichtigen),
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- mindestens eine/n vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtige/n Arbeitnehmer/in beschäftigen und
- seit mindestens fünf Jahren bestehen.
Website: www.unternehmens-wert-mensch.de
Was wird gefördert
Gefördert wird eine Fachberatung zwischen ein und 15 Beratungstagen unabhängig von der Betriebsgröße. Ein Beratungstag umfasst acht Stunden. Die Aufteilung eines Beratungstages ist zulässig, abrechnungsfähig sind jedoch nur ganze Beratungstage. Beratungen, die von mehreren Beratern zeitgleich mit gleichem Personenkreis durchgeführt werden, zählen als eine Beratung. Als förderfähige Fachberatungen werden nur solche Beratungen anerkannt,
- die grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertreterinnen und -vertretern, Beschäftigten und Belegschaftsvertreterinnen und -vertretern sowie in der Regel im Unternehmen stattgefunden haben,
- die durch eine für das Programm autorisierte Fachberaterin oder einen autorisierten Fachberater durchgeführt werden,
- die auf die Stärkung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie zur Fachkräftesicherung in Unternehmen ausgerichtet sind.
Wichtige Förderbedingungen
Die Erstberatung ist kostenlos. Wenn bei dieser Beratung einen Beratungsscheck ausgestellt wird, kann die darauf folgende Fachberatung mit bis zu 80 Prozent von unternehmensWert:Mensch bezuschusst werden, 20 Prozent trägt das Unternehmen. Die Fachberatung kann dabei – abhängig vom konkreten Unterstützungsbedarf – zwischen einem und 15 Tagen dauern und darf maximal 1.000 Euro (netto) pro Tag kosten.
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Kontakt
Region Berlin
Beratungstselle:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH Wichmanstraße 6 10787 Berlin
Kontakt: Veronika Schlasze, Tel: 030 417498622 E-Mail: schlasze.veronika@fbb.de
Region Ostbrandenburg
Beratungsstelle:
IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg Puschkinstraße 12b 15236 Frankfurt (Oder)
Kontakt: Peter Wölffling, Monika Köckeritz, Tel: 0335 5621200, E-Mail: woelffling@ihk-projekt.de, koeckeritz@ihk-projket.de
Hinweis
Wie wird der Förderantrag gestellt? Sind alle Voraussetzungen in der regionalen Beratungsstelle geklärt, erhält das Unternehmen den Beratungsscheck. Der Beratungsscheck dokumentiert, dass eine Erstberatung in einer regionalen Beratungsstelle stattgefunden hat und die Fachberatung durch die Erstberater/innen als grundsätzlich förderungswürdig einstuft wurde. Der Beratungsscheck ist Voraussetzung für die Beantragung der Förderung, stellt jedoch keine Bewilligung dar. Mit Hilfe des Beratungsschecks ist es dem Unternehmen möglich, den Antrag auf Förderung einer Fachberatung zu stellen. Der Eingang des Antrags auf Förderung muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach der Erstberatung beim Bundesverwaltungsamt erfolgen. Die regionale Beratungsstelle unterstützt die Unternehmen bei der Antragsstellung. Zuwendungsempfänger der Förderung ist nicht die Fachberaterin oder der Fachberater, sondern ausschließlich das Unternehmen, welches seinerseits eine Beraterin oder einen Berater aus dem Fachberaterpool des Programms beauftragt.
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