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Weiterbildungsstipendium

Ziel des Förderprogramms

Wer wird gefördert

Beruflich besonders begabte Erwachsene, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind.

Was wird gefördert

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Wichtige Förderbedingungen

Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, insgesamt bis zu 6.000 Euro. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
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Kontakt

Hinweis