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Weiterbildungsstipendium
Ziel des Förderprogramms
Wer wird gefördert
Beruflich besonders begabte Erwachsene, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind.
Was wird gefördert
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Wichtige Förderbedingungen
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, insgesamt bis zu 6.000 Euro. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
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