WeGebAU 3 (Arbeitnehmer unter 45 Jahre)
Ziel des Förderprogramms
Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wird insbesondere die Qualifizierung Geringqualifizierter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Der Gesetzgeber hat das erkannt und schon vor einigen Jahren die Möglichkeit eröffnet, Ungelernte und Ältere mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit beruflich weiterzubilden.
Wer wird gefördert
Arbeitnehmer hat bereits 3 Jahre berufliche Tätigkeit ausgeübt
• keine Berufsausbildung abgeschlossen oder nicht anerkannt
• berufsfremd (in den letzten 4 Jahren außerhalb des erlernten Berufes in Helferfunktion tätig) und Kenntnisse aus dem Ausbildungsberuf kaum mehr verwertbar
Was wird gefördert
Grundsätzlich ist die Weiterbildung in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Aufgabe der Unternehmen und der Beschäftigten selbst. Häufig sind klein- und mittelständische Unternehmen nicht in der Lage, die Kosten für die Qualifizierung zu tragen.
Gleiches gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Weiterbildungskosten in der Regel eine sehr hohe Belastung darstellen. Chancen und Risiken des Arbeitsmarktes sind aber stark vom Qualifikationsniveau abhängig.
Wichtige Förderbedingungen
Übernahme der Weiterbildungskosten bis zu 100%, hierzu ist ein Bildungsgutschein nötig (dieser wird von der Arbeitsagentur ausgestellt, sobald alle Bewerber-Daten vorliegen) • Die Maßnahme muss AZWV zertifiziert sein. • bei Kombination mit Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) ist dieser je nach Weiterbildungsdauer auf 50%-90% des stetig gezahlten Bruttolohnes begrenzt.
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Kontakt
Die regionalen
Arbeitsagenturen:
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Hinweis
Für die Förderung von Weiterbildung über das Projekt „WeGebAU“ gilt, dass keine Kurzarbeit bestehen darf bzw. kein Kurzarbeitergeld Bezug vorliegt und zur Weiterbildung keine gesetzliche Vorgabe besteht.
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