WeGebAU 2 (Ältere Arbeitnehmer)
Ziel des Förderprogramms
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten ganz oder anteilig übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Wer wird gefördert
Qualifizierte Beschäftigte in KMU deren Berufsabschluss und letzte geförderte Weiterbildung mind. 4 Jahre zurückliegen und die das 45 Lebensjahr überschritten haben.
Was wird gefördert
Die Weiterbildung qualifizierter Arbeitnehmer, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar ist, wird gefördert, wenn diese Weiterbildung außerhalb des Betriebes stattfindet.
Wichtige Förderbedingungen
Die Förderung erfolgt mittels Bildungsgutschein: die Weiterbildungskosten sind bis zu 100% erstattbar. Der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer können somit die notwendigen Lehrgangskosten erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z.B. zusätzliche Fahrkosten) gewährt werden.
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Kontakt
Arbeitsagentur
Servicetelefon:
01801 66 44 66
Hinweis
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