Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS)
Ziel des Förderprogramms
Für die Nachqualifizierung beschäftigter oder arbeitsloser An- und Ungelernter können Fördergelder aus der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (Iflas) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Ziel ist es diese Beschäftigtengruppe fit für den sich wandelnden Arbeitsmarkt zu machen und gleichzeitig bestehende Fachkräftebedarfe zu decken.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit Berufsabschluss und mindestens vierjähriger ausbildungsfremder Tätigkeit als An- oder Ungelernter.
Was wird gefördert
Betriebliche Umschulungen in allen anerkannten Ausbildungsberufen und Weiterbildungen in Bedarfsberufen, die zu einer anerkannten (Teil-)Qualifikation führen, sowie Externenprüfungen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Agentur für Arbeit kann folgende Kosten übernehmen: - die Lehrgangskosten und - einen Zuschuss zu den Fahrkosten - ggf. auch Leistungen zum Lebensunterhalt
Außerdem kann der Betrieb bei Einstellung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.
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Link zur Website
Kontakt
Die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Hinweis
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