Bildungsprämie (Prämiengutschein/Weiterbildungssparen)
Ziel des Förderprogramms
Es geht bei der Bildungsprämie um direkte finanzielle Unterstützung. Der Wille sich weiterzubilden zahlt sich aus. Das Konzept nimmt die individuelle berufliche Weiterbildung in den Blick, durch die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren und ausbauen können. Da man nicht immer das passende Geld für eine Weiterbildungsmaßnahme auf dem Konto hat, greift der Staat mit der Bildungsprämie den Interessierten unter die Arme. Pro Person geht das mit dem Prämiengutschein einmal alle zwei Jahre.
Wer wird gefördert
Erwerbstätige (auch Selbständige), deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Was wird gefördert
Die Teilnahme an einem Kurs, einem Lehrgang oder einem Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen.
Wichtige Förderbedingungen
Sie bekommen einen Zuschuss für die Hälfte – maximal 500 Euro – der Kursgebühr. Eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent wird vorausgesetzt, wenn Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.
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Kontakt
z.B. Weiterbildungsdatenbank Berlin c/o Europublic GmbH Werbeagentur
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin
Herr Dr. Klaus Kapr
030/28384232
beratung@wdb-berlin.de
Hinweis
kostenlose deutschlandweite Hotline 0800 2623 000
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