Wer wird gefördert
Beruflich besonders begabte Erwachsene haben mit diesem Stipendium die Möglichkeit zu einem Studium - in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Das Programm richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.
Was wird gefördert
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Wichtige Förderbedingungen
Ein Aufstiegsstipendium erhalten beruflich talentierte Menschen, die über ein dreistufiges Auswahlverfahren in die Förderung der SBB aufgenommen werden. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Förderung besteht nicht.
Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.000 Euro für Maßnahmekosten erhalten.
Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.
Die ideelle Förderung bietet Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
* eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
* Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
* noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich),
* ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Weitere Möglichkeiten sind die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.
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