Weiterbildung Ungelernter
Ziel des Förderprogramms
Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von ungelernten Arbeitnehmern durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Wer wird gefördert
Weiterbildung Ungelernter
Teilnahme von ungelernten Arbeitskräften an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die zu einem Berufsabschluss oder einer anrechenenbaren Teilqualifikation führen.
Was wird gefördert
Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich eines darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet.
Wichtige Förderbedingungen
Zuschuss zum Arbeitsentgeld einschließlich einer Pauschale bezogen auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für während der Qualifizierung nicht erbrachte Arbeitsleistung.
Die Zuschüsse werden gewährt bei Arbeitsausfall durch Weiterbildungsmaßnahmen und Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Freistellung.
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Link zur Website
Kontakt
Die örtliche Arbeitsagentur für das Unternehmen.
Hinweis
Der Antrag muss durch das Unternehmen rechtzeitig vor Beginn der Bildungsmaßnahme gestellt werden.
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