Güterkraftverkehrsgewerbe
Ziel des Förderprogramms
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Wer wird gefördert
Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehrsgewerbe
Azubis und Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Was wird gefördert
- Betriebliche Ausbildungsverhältnisse
- Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Wichtige Förderbedingungen
Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsver-hältnis gefördert werden.
Bei Weiterbildungskosten werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt: - Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, - Seminargebühren externer Anbieter und - zur Abgeltung sonstiger Kosten eine Pauschale in Höhe von 40 € je Teilnehmer und Schulungs-ag zuzüglich 20 € je Teilnehmer und Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.
Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 70 %, bei Großunternehmen bis zu 60 % gefördert.
|
Link zur Website
Kontakt
Bundesamt für Güterverkehr
Postfach 19 03 11
50500 Köln
Service-Nummer: 0221 5776-2699
(Mo.-Do. 9-11:45 u. 13:15 -15 Uhr, Fr. bis 14.30 Uhr)
Hinweis
Gefördert werden nur Maßnahmen, mit denen nicht vor dem 1. Januar 2012 und nicht vor Eingang des Antrags beim Bundesamt begonnen wurde.
|