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WeGebAU 1 (Geringqualifizierte)

Ziel des Förderprogramms

Es wird die Weiterbildung geringqualifizierter und älterer Beschäftigter in Unternehmen gefördert.

Wer wird gefördert

Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
  1. Gering qualifizierte Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
  2. Ältere Beschäftigte, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in KMU mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
  3. Beschäftigte mit Berufsabschluss, wenn der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens 4 Jahre zurückliegt und sie in den letzten vier Jahren an keiner aus öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.

Was wird gefördert

Es gibt zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  • die Erstattung der Weiterbildungskosten

  • einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte

Wichtige Förderbedingungen

Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.

Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %
Link zur Website

Kontakt

Die örtliche Agentur für Arbeit

Hinweis

Das Unternehmen stellt den Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit vor Beginn der Qualifizierung.