Kulturwirtschaft - QiK
Ziel des Förderprogramms
Es wird die nichtfachliche Weiterbildung von Freiberuflern/innen und Selbständigen der Kulturwirtschaft gefördert.
Wer wird gefördert
Qualifizierungskapazitäten für die Kulturwirtschaft - QiK
Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie Selbständige der Kulturwirtschaft
Was wird gefördert
Investitionen in die Erweiterung, Modernisierung und Entwicklung von Kapazitäten der nichtfachlichen Weiterbildung für Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie Selbständige der Kulturwirtschaft. Förderfähig sind Leistungen in den Bereichen Planung, Projektsteuerung, Begleitung, Publizität, Monitoring und Evaluierung.
Wichtige Förderbedingungen
Gefördert werden Weiterbildungen in den Themen Selbstvermarktung, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Betriebswirtschaft.
Die Förderung von Institutionen der Berliner Landesverwaltung erfolgt über Finanzierungszusagen (Förderzusagen).
Die Förderung von Institutionen außerhalb der Berliner Landesverwaltung erfolgt über Zuschüsse. Die Förderung beträgt in der Regel 50% der förderfähigen Kosten.
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Kontakt
Fachreferat Kulturelle Grundsatzangelegenheiten
Brunnenstrasse 188-190
10119 Berlin
Tel.: 030 90228558
Fax: 030 9 228456
E-Mail: europa@kultur.berlin.de
Hinweis
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere zielgruppenerfahrene Träger/innen der nichtfachlichen berufsbezogenen Weiterbildung wie z. B. Hochschulen.
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