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Kulturwirtschaft - QiK

Ziel des Förderprogramms

Es wird die nichtfachliche Weiterbildung von Freiberuflern/innen und Selbständigen der Kulturwirtschaft gefördert.

Wer wird gefördert

Qualifizierungskapazitäten für die Kulturwirtschaft - QiK Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie Selbständige der Kulturwirtschaft

Was wird gefördert

Investitionen in die Erweiterung, Modernisierung und Entwicklung von Kapazitäten der nichtfachlichen Weiterbildung für Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie Selbständige der Kulturwirtschaft. Förderfähig sind Leistungen in den Bereichen Planung, Projektsteuerung, Begleitung, Publizität, Monitoring und Evaluierung.

Wichtige Förderbedingungen

Gefördert werden Weiterbildungen in den Themen Selbstvermarktung, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Betriebswirtschaft.

Die Förderung von Institutionen der Berliner Landesverwaltung erfolgt über Finanzierungszusagen (Förderzusagen).

Die Förderung von Institutionen außerhalb der Berliner Landesverwaltung erfolgt über Zuschüsse. Die Förderung beträgt in der Regel 50% der förderfähigen Kosten.
Link zur Website

Kontakt

Fachreferat Kulturelle Grundsatzangelegenheiten Brunnenstrasse 188-190 10119 Berlin Tel.: 030 90228558 Fax: 030 9 228456 E-Mail: europa@kultur.berlin.de

Hinweis

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere zielgruppenerfahrene Träger/innen der nichtfachlichen berufsbezogenen Weiterbildung wie z. B. Hochschulen.