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Austiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Ziel des Förderprogramms

Gefördert werden Fachkräfte, die nach einem Berufsabschluss einen höheren Abschluss anstreben.

Wer wird gefördert

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Handwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Was wird gefördert

Aufstiegsfortbildung zur Vorbereitung auf Prüfung/Abschluss zu:

Handwerks- oder Industriemeister/innen,
Techniker/innen,
Fachkaufleuten
Fachkrankenpfleger/innen,
Betriebsinformatiker/innen,
Programmierer/innen,
Betriebswirt/innen

Wichtige Förderbedingungen

Die Förderung besteht in einem vom Bedarf abhängigen Zuschuss und einem Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie Zuschuss und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (unabhängig vom Einkommen und Vermögen).

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält neben dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der innerhalb von drei Monaten ein Darlehen bei der KfW beantragen werden kann.
Link zur Website

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltssicherung Otto-Suhr-Allee 100 14585 Berlin Frau Wolgast, Tel.: 9029 13476 Bezirksamt Lichtenberg Abteilung Bürgerdienste und Soziales Alfred-Kowalke-Str. 24 10315 Berlin Frau Frenzel, Tel.: 90296 5017

Hinweis

Antragsverfahren:
An das Bezirksamt Lichtenberg
für die Bezirke:
- Pankow
- Lichtenberg
- Marzahn-Hellersdorf
- Reinickendorf
- Treptow-Köpenick


An das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
für die Bezirke:
- Mitte
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Spandau
- Zehlendorf- Steglitz
- Tempelhof-Schöneberg
- Neukölln