Wer wird gefördert
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Handwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Was wird gefördert
Aufstiegsfortbildung zur Vorbereitung auf Prüfung/Abschluss zu:
Handwerks- oder Industriemeister/innen, Techniker/innen, Fachkaufleuten Fachkrankenpfleger/innen, Betriebsinformatiker/innen, Programmierer/innen, Betriebswirt/innen
Wichtige Förderbedingungen
Die Förderung besteht in einem vom Bedarf abhängigen Zuschuss und einem Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie Zuschuss und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (unabhängig vom Einkommen und Vermögen).
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält neben dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der innerhalb von drei Monaten ein Darlehen bei der KfW beantragen werden kann.
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Link zur Website
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltssicherung
Otto-Suhr-Allee 100
14585 Berlin
Frau Wolgast, Tel.: 9029 13476
Bezirksamt Lichtenberg
Abteilung Bürgerdienste und Soziales
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
Frau Frenzel, Tel.: 90296 5017
Hinweis
Antragsverfahren: An das Bezirksamt Lichtenberg für die Bezirke: - Pankow - Lichtenberg - Marzahn-Hellersdorf - Reinickendorf - Treptow-Köpenick
An das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für die Bezirke: - Mitte - Friedrichshain-Kreuzberg - Charlottenburg-Wilmersdorf - Spandau - Zehlendorf- Steglitz - Tempelhof-Schöneberg - Neukölln
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